Selbstbeurlaubung nicht zulässig
Die Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer ist nicht zulässig und kann zur fristlosen Kündigung führen. Das Landesarbeitsgericht Rheinlad-Pfalz hat in seinem Urteil vom 01.06.2006 zum Aktenzeichen 4 Sa 172/06 entscheiden, dass der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig einen ausdrücklich nicht genehmigten Urlaub antritt, d.h. eine Selbstbeurlaubung vornimmt. Weiterlesen