Selbstbeurlaubung nicht zulässig

Die Selbstbeurlaubung durch den Arbeitnehmer ist nicht zulässig und kann zur fristlosen Kündigung führen. Das Landesarbeitsgericht Rheinlad-Pfalz hat in seinem Urteil vom 01.06.2006 zum Aktenzeichen 4 Sa 172/06 entscheiden, dass der Arbeitgeber eine fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn der Arbeitnehmer eigenmächtig einen ausdrücklich nicht genehmigten Urlaub antritt, d.h. eine Selbstbeurlaubung vornimmt. Weiterlesen

Kündigung während der Ausbildung

Nach Ablauf der Probezeit ist die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses durch den Arbeitgeber nur unter sehr strengen Voraussetzungen möglich. Bei minderjährigen Auszubildenden ist sie grundsätzlich gegenüber den gesetzlichen Vertretern zu erklären. Nach Ablauf der Probezeit kann der Arbeitgeber das Ausbildungsverhältnis grundsätzlich nur aus wichtigen Grund außerordentlich kündigen. In der notwendigerweise schriftlich vorzunehmenden Kündigung muss unbedingt der Kündigungsgrund angegeben werden. Weiterlesen

Altersdiskriminierung

Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 26.04.2006 zum Aktenzeichen 7 AZR 500/04 ausgeführt, dass § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG wegen Altersdiskriminierung nicht mehr anzuwenden ist. Nach diesem Gesetz war die Befristung für Arbeitnehmer, die älter als 52 Jahre sind auch ohne sachlichen Grund wirksam. Dies stellt eine Altersdiskriminierung von Jüngeren dar. Weiterlesen