Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung
Zum Anspruch des Arbeitsnehmers auf Beschäftigung: LAG Nürnberg: BGB §§ 242, 611; GG Art. 1, 2
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis besteht in der Regel ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis besteht i.d.R. ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung; der Verfügungsgrund ergibt sich aus dem drohenden Rechtsverlust, da die tatsächliche Beschäftigung eine Fixschuld ist, die nicht nachgeholt werden kann (a.A. LAG Nürnberg, FD-ArbR 2008, 250631). (Leitsatz des Gerichts)
LAG Nürnberg, Urteil vom 15.09.2015 – 7 SaGa 4/15, BeckRS 2015, 72971
Fundstelle: beck Fachdienst Arbeitsrecht