Gebühren

Gebühren sind die Kosten, die den Mandanten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwalts entstehen. Diese Gebühren, auch Vergütung genannt, sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt.

Was kostet Sie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche durch unsere Kanzlei?

Erstberatung

Eine Erstberatung kostet in der Regel 75,00 EUR bis zu 190,00 EUR netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, das entspricht einem Rechnungsbetrag von 89,25 EUR bis zu 226,10 EUR (brutto). Daher bittet Sie unsere Sekretariat in der Regel zur Erstberatung 120,00 € (brutto) mitzubringen. Dies gilt nur, wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben bzw. vor der Erstberatung keine Kostenübernahmeerklärung dieser Versicherung vorliegt. Im Erstberatungsgespräch klären wir zusammen mit Ihnen, ob sich Ihre Angelegenheit bereits mit der Erstberatung geklärt hat. Sofern weitere anwaltliche Tätigkeiten erforderlich sind, besprechen wir diese mit Ihnen einschließlich der Kosten.

Kosten für die Tätigkeiten im Einzelfall

Jeder Fall ist für sich einzigartig. Im Rahmen des Einzelfalles lassen sich die Kosten jedoch von Schritt zu Schritt konkret berechnen, sobald bekannt ist, welche konkreten Probleme geklärt werden müssen. Sowohl gesetzlich festgesetzte Kosten nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als auch individuelle Honorarvereinbarungen spielen dabei eine Rolle. Hier stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch zur Auskunft zur Verfügung.

kostenlose Rechtsberatung?

Die kostenlose Rechtsauskunft, wie sie aus der ehemaligen DDR bekannt ist, gibt es in der Regel nicht mehr. Alle Rechtsanwälte müssen sich an die gesetzlichen Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) halten oder individuell vereinbarte Honorare in Rechnung stellen, sofern eine vom RVG abweichende schriftliche Gebührenvereinbarung getroffen wurde.

Ihre Rechtsschutzversicherung

Der Mandant ist der Kostenschuldner, auch wenn er eine Rechtsschutzversicherung hat. Die Rechtsschutzversicherung ist im Rahmen des Versicherungsvertrages verpflichtet, Ihnen Ihre Kosten zu erstatten. In der Regel werden die Kosten für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche im allgemeinen ebenso von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen wie eine entsprechende anwaltliche Beratung. Sie sollten schon im voraus für das Erstberatungsgespräch eine Kostendeckungszusage einholen, wenn Sie vor Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe sicher sein wollen, in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung Kosten übernimmt. Bitte beachten Sie, dass anfallende Kopierkosten von zum Beispiel Behandlungsunterlagen von der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet und daher direkt von Ihnen getragen werden müssen.

Prozesskostenhilfe und Prozesskostenfinanzierer

Wir zeigen Ihnen in der Beratung Wege für die Finanzierung des Rechtsstreites auf, sofern Sie diese nicht selbst tragen können. So werden wir überprüfen, ob für Sie die „Prozesskostenhilfe“ durch das zuständige Gericht bewilligt werden kann oder ob die Finanzierung über einen „Prozesskostenfinanzierer“ möglich ist.

Beratungshilfe

Sofern Sie sich eine anwaltliche Erstberatung selbst nicht leisten können, können Sie staatliche Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Hierzu stellen Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Beratungshilfe und nehmen alle erforderliche Unterlagen mit, wie SGB II – Bescheid, SGB XII – Bescheid, Einkommensnachweise, Ausgabennachweise für Miete, Kredite usw.

Nachdem Ihnen das Amtsgericht einen Berechtigungsschein auf Beratungshilfe erteilt hat, können Sie einen Termin mit dem Rechtsanwalt vereinbaren und haben nur einen Eigenbeitrag von 15,00 € zur Erstberatung zu leisten. Das Amtsgericht übernimmt weitere 35,00 € für die Erstberatung. Sollte die Bearbeitung beim Amtsgericht einmal länger dauern, dann sollten Sie darauf achten, keine Fristen für Widersprüche und Klagen zu versäumen und diese zunächst selbst einreichen.