Pflegereform beschlossen
Die Pflegereform hat der Bundestag am 13.11.2015 mit dem Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) beschlossen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das neue Begutachtungsverfahren gelten ab 01.01.2017. Die Selbstverwaltung in der Pflege hat damit mehr als ein Jahr Zeit, die Umstellung auf die fünf neuen Pflegegrade und die neuen Leistungsbeträge der Pflegeversicherung in der Praxis vorzubereiten. Im Übrigen treten die Verbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bereits zum 01.01.2016 in Kraft. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich.
Fundstelle: newsletter 2015-11 der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins