Angst vor einen Impfschaden?

Mögliche negative Wirkungen bei Impfungen

Nicht erst seit Corona besteht Angst vor neuen und alten Impfstoffen und den möglichen Schäden infolge der Impfung. Je kürzer die Entwicklung, Erprobung und Erfahrung mit neuen Impfstoffen ist, umso ungewisser ist, ob kurz-, mittel- oder langfristig auch negative Wirkungen dieser Impfstoffe bestehen.

Empfehlung zur Impfung

Auf der anderen Seite kann man sich gegen verschiedene und zugleich schwere Erkrankungen häufig nur durch eine Impfung schützen. Insbesondere für Menschen mit hohen Risikomerkmalen (Vorerkrankungen, Alter, Kontakt mit Kranken, …) dürfte eine Impfung trotz der bestehenden Restrisiken der Impfstoffe empfehlenswert sein.

Rechtsstreite beim Impfschaden

Sollte dennoch eine Schädigung durch die Impfung eintreten, dann können u.a. nachfolgende Auseinandersetzungen notwendig werden:

  • Schadensersatz gegen den Hersteller
  • Staatliche Impfentschädigung
  • Anerkennung eines Grades der Behinderung
  • Durchsetzung einer Rente wegen Erwerbsminderung
  • Kündigungsschutzverfahren gegen Arbeitgeber

Kosten

Diese möglichen Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten und Sozialgerichten, bei Impfschäden häufig über mehrere Instanzen, sind mit erheblichen Kosten für die Betroffenen verbunden. Dies in einer Situation, in welcher aufgrund der Schädigung das Einkommen weggebrochen ist.

Eintritt der Rechtsschutzversicherung

Rechtschutzversicherungen treten erst ein, wenn der Versicherungsvertrag wenigstens drei Monate vor der Schädigung (hier: Tag der Impfung) abgeschlossen wurde. Wer sich nicht nur gegen die Krankheit mit der Impfung schützen möchte, sondern auch für mögliche Auseinandersetzungen infolge von negativen Wirkungen der Impfung absichern möchte, dem ist der rechtzeitige Abschluss einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung empfehlenswert.

Rechtsanwalt Gerd Klier, Neuruppin

Fachanwalt für Medizinrecht, Sozialrecht und Arbeitsrecht