Sorgerecht für Anfänger
Kaum ein Gut wird durch die Rechtsordnung so stark geschützt wie die Familie. Ein Hauptaugenmerk des Gesetzgebers liegt deswegen aus gutem Grund auf der Kindeserziehung. Dabei unterscheidet er allerdings grundsätzlich zwischen Kindern, die innerhalb einer Ehe geboren werden und Kindern, die außerhalb einer Ehe geboren werden.
Nach dem Familienstand richten sich ebenfalls die Rechte der Eltern.
In Deutschland wird mittlerweile jedes dritte Kind außerehelich geboren. Das Sorgerecht der Mutter ist dabei selten problematisch.
Die Rechte von Vätern durchzusetzen war hingegen lange Zeit schwierig. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus Juli 2010 ist das Sorgerecht des Vaters nicht mehr von der Zustimmung der Mutter abhängig. Seit Mai 2013 erhalten die Väter auf Antrag in der Regel auch das Sorgerecht, außer es sprechen Gründe gegen das gemeinsame Sorgerecht. Hier muss die Mutter im Gegensatz zu den Rechtslage vor Mai 2013 gut argumentieren.
Worum geht es beim Umgangsrecht?
Im Gegensatz zum Sorgerecht regelt das Umgangsrecht nicht, wie die Lebensführung des Kindes aussehen soll, sondern wer ein Recht auf Kontakt zum Kind hat. Meistens geht es dabei um das Recht der Eltern, aber auch Großeltern und sogar entferntere Verwandten wie Onkel und Tanten können ein Umgangsrecht haben.
Besonders Zeitpunkt und Dauer von Besuchsrechten sind oft Streitgegenstand. Ob nun nur am Wochenende, in den Ferien oder jeden Tag: Jede Regelung muss individuell an die Bedürfnisse der Beteiligten angepasst werden.
Wir arbeiten das mit Ihnen aus!
Was häufig nicht beachtet wird: Auch das Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Eltern und Dritten, insbesondere Familienangehörigen. Das gilt besonders für nahe Verwandte wie etwa Geschwister oder Großeltern. Deswegen ist auch im Sinne des Kindeswohls eine schnelle und möglichst einvernehmliche Regelung wichtig.
Langes Gezerre um das Umgangs- oder Sorgerecht oder die Instrumentalisierung des Kindes im Unterhaltsstreit müssen verhindert werden!