Pflegereform

Mit der Pflegereform sollen ab 2013 höhere Pflegeversicherungsleistungen für ambulant versorgte Demenzkranke gewährt werden. Es ist vorgesehen Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ohne Pflegestufe monatlich 120 EUR Pflegegeld oder bis zu 225 EUR Pflegesachleistungen zu gewähren. Pflegebedürftige der Pflegestufe I sollen 305 EUR Pflegegeld und bis zu 665 EUR Pflegesachleistungen erhalten. Pflegebedürftige der Pflegestufe II sollen 525 EUR Pflegegeld und bis zu 1.250 EUR Pflegesachleistungen bekommen. Die Pflegedienste sollen mit der Pflegereform künftig Betreuungsleistungen zusätzlich zu der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung anbieten. Die pflegenden Angehörigen sollen leichter eine Auszeit nehmen können. Hierbei soll das Pflegegeld künftig zur Hälfte weitergezahlt werden, wenn sie eine Kurzzeit- oder Verhinderungspflege für ihren Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen. Selbsthilfegruppen sollen stärker gefördert werden. Zusätzlich sollen Wohngruppen eine Förderung erhalten, damit demenzerkrankte Menschen möglichst selbstständig und selbstbestimmt leben können. Hierfür sind für solche Wohngruppen je Bewohner 200 EUR zusätzlich vorgesehen, um dem höheren Organisationsaufwand gerecht werden zu können. Weiterhin soll mit einem zeitlich befristeten Programm die Gründung neuer ambulanter Wohngruppen gefördert werden. Sie sollen 2.500 EUR pro Person (maximal 10.000 EUR je Wohngruppe) für notwendige Umbaumaßnahmen in der gemeinsamen Wohnung bekommen. Nach dem Entwurf stehen für diese Förderung mit der Pflegereform insgesamt 30 Millionen EUR bereit.