Frage nach Schwerbehinderung

Darf der Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch nach der Schwerbehinderung fragen? Es gibt bestimmte Fragen bei Einstellungsgesprächen, die der Arbeitgeber nicht stellen darf. Werden diese Fragen dennoch gestellt, muss der Arbeitnehmer zu diesen unerlaubten Fragen nicht die Wahrheit sagen. Hierzu gehört zum Beispiel die Frage nach einer Schwangerschaft, wenn keine für Schwangere gefährliche Tätigkeiten ausgeübt werden müssen.

Anders verhält es sich bei zulässigen Fragen. Werden diese falsch beantwortet, so kann der Arbeitgeber die Anfechtung des Arbeitsvertrages erklären mit der Wirkung, dass überhaupt kein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist. Sofern die Täuschung sich weiter im Arbeitsverhältnis auswirkt, kann zudem eine Kündigung gerechtfertigt sein. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 07.07.2011 zum Aktenzeichen 2 AZR 396/10 bestätigt.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderteneigenschaft zulässig. Dies gilt selbst dann, wenn die Behinderung für die konkrete Tätigkeit nicht relevant ist. Vorliegend unterlag jedoch der Arbeitgeber, da er zugleich behauptet hatte, dass er die Klägerin auch eingestellt hätte, wenn er gewusst hätte, dass sie einen Grad der Behinderung von 50 Prozent hat.

In Zweifelsfällen sollte der Arbeitnehmer lieber alle Fragen richtig beantworten. Der Arbeitnehmer trägt das Risiko der Anfechtung des Arbeitsvertrages, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich um eine zulässige Frage gehandelt hat, der Arbeitnehmer jedoch die Frage falsch beantwortet hat.