IGel Individuelle Gesundheitsleistungen

IGel-Leistungen sind Leistungen der Vorsorge- und Service-Medizin, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht bezahlt werden , da sie nicht zum Leistungskatalog der GKV gehören. Diese Diagnose- und Behandlungsmethoden werden den Kassenpatienten zusätzlich angeboten und müssen bei Inanspruchnahme aus der eigenen Tasche bezahlt werden. All diese nicht von der GKV abgedeckten Leistungen erfasst die IGel-Liste. Diese wurde 1998 von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und den freien ärztlichen Berufsverbänden herausgegeben.

Tipps für Patienten: Welche IGel-Leistungen sind sinnvoll? Was muss man beachten?

Der Arzt soll Ihnen den konkreten Nutzen und mögliche Risiken der angebotenen Leistung ausführlich erklären.

  • Erkundigen Sie sich, warum die angebotene Behandlung nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden kann. Zum Beispiel im Bereich der Vorsorge wird die Untersuchung von der Krankenkasse übernommen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt.
  • Nehmen Sie sich Zeit für eine Entscheidung. Im Zweifel erkundigen Sie sich einfach bei einem anderen Arzt oder bei der Krankenkasse.
  • Ohne eine von Ihnen unterschriebene Honorarvereinbarung darf Ihnen der Arzt die Leistung nicht in Rechnung stellen. Hier gilt: Pauschal- oder Erfolgshonorare sind unzulässig!

Verlangen Sie zur Sicherheit einen Kostenvoranschlag.

Der Arzt hat die Pflicht zur wirtschaftlichen Aufklärung und sollte vor der Durchführung von Behandlungen und Leistungen, welche nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden, den Patienten schriftlich aufklären, dass dieser selbst die Kosten zu tragen hat und in welchem Umfang.