Jobcenter

Gespräch beim Jobcenter zum Widerspruch

Aktuell mehren sich die Nachfragen aufgrund eines neuen Textbausteins des regionalen Jobcenters. Darin heißt es:

„Gesprächsangebot: Wenn Sie für sich die Möglichkeit sehen, dass Sie durch ein klärendes Gespräch Ihre Entscheidung ändern könnten, dann sollten wir diese Chance gemeinsam nutzen. Die Geschäftsleitung Ihres örtlichen Jobcenters steht Ihnen gern zur Verfügung. Bitte vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin.“

Diesen Textbaustein erhalten aktuell Bedürftige, welche Widerspruch gegen einen Bescheid des Jobcenters eingelegt haben. Grundsätzlich ist ein ernst gemeintes Gesprächsangebot zur Klärung von Fragen und Streitigkeiten sinnvoll. Wie jedoch bereits aus dem ersten Satz hervorgeht, soll das Ziel des Gesprächs sein, dass die Kunden des Jobcenters zur Rücknahme des Widerspruchs bewegt und nicht darum, die aufgetretenen Fragen und Probleme zu klären. Die Bürger sollen ihrer Entscheidung zum Widerspruch ändern, also zurücknehmen. Damit wird jedoch der angegriffene Verwaltungsakt (Bescheid) rechtskräftig und der Bürger erklärt sich vollumfänglich mit dem Inhalt einverstanden. Wenn es so wäre, wäre überhaupt kein Widerspruch eingelegt worden. Aus bisherigen Erfahrungen muss ich vor mündlichen Gesprächen mit dem Jobcenter warnen. Nach meiner persönlichen Erfahrung ist dies eher Zeitverschwendung und der Bürger sitzt als Laie speziell ausgebildetem Fachpersonal gegenüber. Wer in seiner Sache sicher gehen möchte, sollte auf schriftliche Bescheidung der Widersprüche bestehen. Dann kann er anhand des Widerspruchsbescheides prüfen, ob ihn nunmehr die Auffassung der Behörde überzeugt oder nicht und dann gegebenenfalls gerichtlich die Entscheidung des Jobcenters prüfen lassen.

So wie niemand etwas unterschreiben sollte, was er nicht gelesen und verstanden hat, so sollten auch nicht vorschnell Widersprüche zurückgenommen werden zur Vermeidung von Rechtsverlusten, was zugleich mit finanziellen Verlusten verbunden sein kann. Wenn ein Bescheid für den Bürger offensichtlich falsch ist oder nicht verständlich und nicht  nachvollziehbar ist, dann ist auf jeden Fall der Widerspruch anzuraten. So erhält das Jobcenter als Behörde die Möglichkeit, den möglicherweise fehlerhaften Bescheid zu berichtigen, bzw. dem Bürger im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Widerspruchsbescheides den Bescheid nachvollziehbar, nachrechenbar und verständlich zu erklären. Erst dann kann der Bürger wissen, ob er sich für oder gegen eine Klage entscheiden soll. Ist auch der Widerspruchsbescheid nicht richtig oder verständlich, würde man ohne Klage nicht wissen, ob dieser rechtmäßig ist. Also hat es das Jobcenter mit für den Bürger verständlichen und rechtmäßigen Bescheiden in der Hand, ob Widerspruch und Klage eingereicht werden. Das sieht der Rechtsstaat und die vom Bundestag geschaffenen Gesetze vor und nicht den Bürger durch personelle oder intellektuelle Übermacht in einem Gespräch zur Rücknahme des Widerspruchs zu bewegen.