Familienversicherung

Behinderte in kostenfreier Familienversicherung ohne Altersgrenze

Wenn behinderte Kinder außer Stande sind, sich selbst zu unterhalten, bleiben sie ohne eine Altersbegrenzung in gesetzlichen Krankenversicherung ihrer Eltern kostenlos familienversichert. Das Sozialgericht Dortmund musste mit Urteil vom 27.06.2013 zum Aktenzeichen S 39 KR 490/10 die AOK Nordwest entsprechend verurteilen. Die AOK Nordost hatte es abgelehnt, eine geistig behinderte Frau über das 23. Lebensjahr hinaus über die gesetzliche Krankenversicherung des Vaters als kostenfrei familienversichert zu führen. Nach Ansicht der AOK Nordost könne sich die geistig behinderte Tochter des Versicherten nunmehr selbst unterhalten. Das Sozialgericht Dortmund war anderer Meinung. Nach Ansicht des Gerichts seien die konkreten Beschäftigungsmöglichkeiten des behinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen. Für das Sozialgericht stand fest, dass die behinderte volljährige Tochter aufgrund der seit Geburt bestehenden geistigen Behinderung außer Stande ist, sich selbst zu unterhalten. Insbesondere sei der erschwerte Zugang geistig behinderter Menschen zum allgemeinen Arbeitsmarkt zu berücksichtigen, wie auch die Lohnstrukturen. Selbst wenn eine gering qualifizierte Tätigkeit im Niedriglohnbereich noch möglich sei, würden aufstockende Grundsicherungsleistungen erforderlich werden. Mithin ist damit nicht genüge getan, sich selbst zu unterhalten. Konsequenter Weise verurteilte das Sozialgericht die AOK Nordwest, die behinderte Tochter beim versicherungspflichtigen Vater weiter als kostenfrei familienversichert zu führen.