Stellenvergabe dokumentieren

Bei der Stellenvergabe sollte der Arbeitgeber ausführlich und nachvollziehbar dokumentieren, wie und warum die Auswahl für die zu besetzende Stelle auf den ausgewählten Bewerber gefallen ist und warum insbesondere schwerbehinderte Bewerber nicht ausgewählt wurden. Selbst wenn keine schwerbehinderten Bewerber sich auf die ausgeschriebene Stelle beworben haben, ist eine genaue Dokumentation für den Arbeitgeber wichtig. Klagt ein abgelehnter Stellenbewerber gegen den Arbeitgeber könnte ansonsten das Arbeitsgericht zu dem Ergebnis kommen, dass der abgelehnte Stellenbewerber besser für die ausgeschriebene Stelle geeignet war, selbst wenn der Arbeitgeber bereits einen anderen Arbeitnehmer eingestellt hat. Dann hat der Arbeitgeber für die gleiche Stelle plötzlich zwei Arbeitnehmer, muss doppelt Vergütung oder Schadensersatz zahlen.

Das Hessische Landesarbeitsgericht hat zum Aktenzeichen 19/3 Sa 47/09 eine Kommune verurteilt, einen abgelehnten Stellenbewerber einzustellen. Die Kommune hatte einen anderen Bewerber den Vorzug gegeben, jedoch ihre Entscheidung nicht dokumentiert. Der abgelehnte Bewerber, der alle Voraussetzungen für die Einstellung erfüllte, klagte auf Einstellung. Entsprechend dem Urteil, musste die Kommune den abgelehnten Bewerber ebenfalls einstellen. Die Richter begründeten dies u. a. damit, dass der potenzielle Arbeitgeber weder ein schriftliches Anforderungsprofil, noch eine ordnungsgemäße Dokumentation seiner Auswahlentscheidung erstellte. Daher gingen die Richter davon aus, dass der Kläger am Besten für die Stelle geeignet sei, ohne dass er dies im Einzelnen belegen musste.