Diskriminierung wegen Alter bei Urlaub

Ein Diskriminierung bei der Gewährung von Urlaub wegen dem Alter ist unzulässig. Bei der Urlaubsdauer dürfen jüngere Angestellte nicht gegenüber älteren Angestellten diskriminiert werden. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst, welche das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf den gleichen Jahresurlaub wie die Beschäftigten, welche das 40. Lebensjahr vollendet haben. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.03.2012 zum Aktenzeichen 9 AZR 529/10 klargestellt, dass die nach Altersstufen gestaffelte Urlaubsdauer in § 26 TVÖD eine unmittelbare Diskriminierung wegen Alters darstellt. Nach dieser Vorschrift erhalten nur Beschäftigte nach Vollendung des 40. Lebensjahres in jedem Jahr einen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen. Dies benachteiligt jüngere Beschäftigte. Für die Vergangenheit kann diese Diskriminierung nur dadurch beseitigt werden, dass der Urlaubsanspruch für die diskriminierten jüngeren Arbeitnehmer angepasst wird. Daher haben diese nicht nur 26 oder 29 Arbeitstage Urlaubsanspruch, sondern ebenfalls 30 Arbeitstage. Dieser Urlaubsanspruch muss innerhalb der gesetzlichen und tariflichen Fristen geltend gemacht werden.

Gegenüber dem Arbeitsgeber muss der Jahresurlaub beantragt werden. Erst nach der Gewährung durch den Arbeitgber darf der Urlaub angetreten werden. Zur Vermeidung von Unklarheiten sollte die Beantragung des Urlaubs und die Gewährung des Urlaubs schriftlich erfolgen. Sieht der aktuelle Tarifvertrag eine Gewährung von Urlaub abhängig vom Lebensalter vor, ist dies nach dieser Rechtssprechung nicht mehr zulässig. Deshalb sollte der Urlaub im vollen Umfang beantragt werden, wie der Umfang des Urlaubs für ältere Arbeitnehmer vorgesehen ist. Wird dieser Urlaub nicht beantragt, muss dieser nicht gewährt werden und verfällt grundsätzlich nach den gesetzlichen Fristen. Auf der anderen Seite werden die Parteien, welche die zukünftigen Tarifverträge schließen, diese neue Rechtsprechung beachten. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass die Tarifverträge zukünftig für ältere Arbeitnehmer die gleiche Anzahl (geringer Anzahl) von Urlaubstagen vorsehen, wie für jüngere Arbeitnehmer. Vermutlich wird eine Anpassung der Urlaubsdauer nach unten erfolgen.