Organtransplantation

Die Organstransplantation unterliegt den Regeln des Transpantationsgesetzes. Mit Wirkung vom 01. August 2012 trat das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes in Kraft. Dieses Gesetz setzt EU-rechtliche Vorgaben um. Ziel ist es, in der EU einheitliche und gesetzlich festgelegte Standards für die Qualität und Sicherheit der Organtransplantation zu erreichen. Krankenhäuser müssen einen Transplantationsbeauftragten bestellen. Die so genannten Lebendspender sollen besser abgesichert werden. Daher gibt es Modalitäten zur Behandlung, des Krankengeldes der Lohnfortzahlung und weitere Regelungen. Auch aus Anlass der aktuellen Berichterstattungen ist darauf hinzuweisen, dass es unverändert bei dem Grundsatz verbleiben soll, dass derjenige ein Spenderorgan bekommen soll, der es am dringendsten benötigt, um weiterleben zu können.

Sowohl Organspender wie auch Organempfänger können sich anhand des Gesetzes über die genauen Modalitäten, Datenschutz, Verbote und dergleichen informieren. Es ist in der Regel kein angenehmes Thema für die Betroffenen, sich mit dem Thema Organtransplantation auseinander zu setzen. Auf der anderen Seite muss man sich bewusst sein, dass die Organtransplantation Leben rettet und die Empfänger ohne Organtransplantation dem Tod geweiht sind.

Ausdrücklich enthält das Gesetz ein Verbot mit Organen oder Gewebe zu handeln.

Die Nichteinhaltung des Gesetzes wird mit Geldstrafe und in konkret bestimmten Fällen sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft.