Schulden Haushaltsenergie

Schulden für Haushaltsenergie – Jobcenter muss helfen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat mit Beschluss vom 13.05.2013 zum Aktenzeichen L 2 AS 313/13 B ER entschieden, dass das Jobcenter Münster einem Hartz-IV-Empfänger vorläufig ein Darlehen zur Tilgung von Strom- und Gasschulden, Haushaltsenergie, in Höhe von rund 3.000 Euro bewilligen muss. Das Gericht sah keine andere Möglichkeit, die Wohnung des Leistungsempfängers wieder mit Strom, Haushaltsenergie, zu versorgen.

Bei dem Bedürftigen waren erhebliche Schulden bei Stadtwerken aufgelaufen. Das Jobcenter hatte bereits Abschläge für die Gasheizung – Haushaltsenergie an den Bedürftigen gezahlt. Jedoch hatte dieser dann die Zahlungen nur teilweise an die Stadtwerke weitergeleitet. Dadurch kam er mit den Abschlägen für Strom in Rückstand. Hierdurch häuften sich erhebliche Schulden bei den Stadtwerken für den Energieverbrauch an.

Trotz dieser Pflichtverletzungen des Bedürftigen ist das Jobcenter zur Übernahme der Energie-Schulden im Rahmen eines vorläufigen Darlehens verpflichtet, da ansonsten keine andere Möglichkeit gegeben war, die Wohnung des Bedürftigen wieder mit Energie zu versorgen. Selbst ein Anbieterwechsel schied wegen hoher Schulden aus.

In dieser Entscheidung hat das Landessozialgericht zugleich das Unterlassen einer Entscheidung durch das Jobcenter gerügt. Seit einem Jahr weigerte sich das Jobcenter  beharrlich, eine Entscheidung über die Darlehensgewährung zu treffen, obwohl der Leistungsberechtigte nach Ausbau der Zähler immer wieder dort vorgesprochen hatte. Zudem rügte das Gericht, dass das Jobcenter nicht einmal während des gerichtlichen Verfahrens die Bescheidung nachgeholt hat. Dem Jobcenter hätte bei Fortbewilligung der Leistungen zudem auffallen müssen, dass das Konto des hoch verschuldeten Bedürftigen keine Abbuchungen zu Gunsten der Stadtwerke ausgewiesen habe. Dadurch habe das Jobcenter gegen seine gesetzliche Pflicht zur Hilfe von Bedürftigen bei Kenntnis einer Notlage verstoßen.

Die Übernahme der Stromschulden durch ein vorläufiges Darlehen bedeutet zugleich, dass das Jobcenter die Möglichkeit der Verrechnung des Darlehens mit den laufenden Regelleistungen im Umfang der gesetzlichen Vorgaben hat und somit der Bedürftige letztendlich selbst die durch ihn verursachten Stromschulden begleichen muss und daher nicht besser gestellt wird, wie diejenigen, die ihre Stromkosten zeitnah an die Stadtwerke weiterleiten.