Anhebung Rentenalter

Die Anhebung des Rentenalters für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre hat nicht nur für die zukünftigen Altersrentner eine Verkürzung der Rentenzahlung um zwei Jahre zur Folge, sondern wirkt sich zugleich rentenmindernd auf andere Rentenarten aus.

Die abschlagsfreie Rente für langjährig Versicherte mit 35 Versicher- ungsjahren kann ab dem 63. Lebensjahr unter Inkaufnahme eines Rentenabschlags von bis zu 14,4 % beansprucht werden.
Die früheste Inanspruchnahme der abschlagsfreien Rente für schwerbehinderte Menschen wird von 60 auf 62 Jahre angehoben, dass es bei einem maximalen Abschlag von 10,8 % verbleibt.
Die abschlagsfreie Rente für unter Tage beschäftigte Bergleute wir ebenfalls stufenweise von 60 auf 62 Jahre angehoben.
Die abschlagsfreie Rente für Frauen und die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Alterszeitarbeit werden nicht angehoben. Diese Rente können nur noch Versicherte der Geburtsjahrgänge bis 1951 in Anspruch nehmen.

Neu ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre Pflichtbeiträge eingezahlt haben. Diese Versicherten sollen weiterhin mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen können. 45 Beitragsjahre dürften aber die wenigsten Versicherten zusammen bekommen, zumal hierbei nicht angerechnet werden die Pflichtbeiträge aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II. Die Altergrenze für den Bezug einer großen Witwen- oder Witwerrente wird stufenweise vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben.

Neben diesen Rentenkürzungen müssen die zukünftigen Rentner zum „Ausgleich“ ab dem 01.01.2007 anstelle 19,5 % einen Beitrag von 19,9 % auf ihr Bruttoeinkommen in die Rentenversicherung einzahlen.