Schmerzensgeld 600.000,00 €

Das Kammergericht Berlin hat mit Urteil vom 16.02.2012 zum Aktenzeichen 20 U 157/10 ein Schmerzensgeld in Höhe von 650.000,00 € aufgrund eines ärztlichen Behandlungsfehlers zugesprochen. Diese Größenordnung des Schmerzensgeldes ist ein neuer Schritt in der Rechtsprechung deutscher Gerichte. Selbst bei Geburtsschäden, welche erhebliche lebenslängliche Beeinträchtigungen mit sich bringen, ist ein so hohes Schmerzensgeld nicht üblich. Vorliegend hat sich ein Kind im Alter von ca. 4 ½ Jahren den Arm gebrochen. Infolge von Fehlern bei der Operation kam es zu einem schweren Hirnschaden des Kindes. Das Kind ist nunmehr in der Pflegestufe III, wird über eine Sonde ernährt, ist zu 100 Prozent schwerbehindert, leidet an einem apallischen Syndrom mit Ausfallerscheinungen der Großhirnfunktion und an Lähmungen aller vier Gliedmaßen. Die Richter sahen dieses hohe Schmerzensgeld für angemessen an, da anders als bei Geburtsschäden bei dem Kind die Möglichkeit besteht, dass es sich an den Zustand vor der Operation erinnern könne und ihm die Beschränktheit und Ausweglosigkeit seiner jetzigen Situation in gewisser Weise bewusst sei.

Neben dem Schmerzensgeld sind weitere Schadensersatzpositionen möglich, wie Pflegekosten, Behandlungskosten, Anpassung der Wohnung, späterer Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden.

In solchen Fällen ist es empfehlenswert, dass der Rechtsanwalt neben einer Spezialisierung im Bereich des Medizinrechts und des Arzthaftungsrecht zusätzlich eine Spezialisierung im Bereich des Sozialrechts hat. Dies sind zum Beispiel Rechtsanwälte, welche Fachanwalt für Medizinrecht und zusätzlich Fachanwalt für Sozialrecht sind. Bis die Durchsetzung von Schadensersatzforderungen – häufig über Jahre – zu tatsächlichen Zahlungen führt, müssen häufig verschiedene Sozialkassen in Anspruch genommen werden, wie Krankenversicherung, Pflegeversicherung oder auch das Sozialamt.

Arbeitslosenversicherung Selbständiger

Die Übergangsbestimmung für die Antragsteller Selbständiger auf Versicherung in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung läuft gemäß § 434 j Absatz 2 SGB III zum 31.12.2006 aus. Daher sollten bis spätestens zu diesem Tag der Antrag der Selbständigen bei der Bundesagentur für Arbeit eingegangen sein, die sich selbst in der Arbeitslosenversicherung versichern wollen. Weiterlesen

Angemessenheit der Unterkunftskosten

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.11.2006 zum Aktenzeichen B 7b AS 18/06 R ausgeführt, wie die Angemessenheit der Unterkunftskosten zu bestimmen ist. Weiterlesen

Angemessenheit von Hausgrundstück / Eigentumswohnung

Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.11.2006 zum Aktenzeichen B 7b AS 2/05 R ausgeführt, wie die Angemessenheit eines Hausgrundstücks, bzw. einer Eigentumswohnung im Rahmen des SGB II zu bestimmen ist. Weiterlesen

Zusätzliche Leistungen wegen Ausübung des Umgangsrechts

Für die Ausübung des Umgangsrecht mit den Kindern sind zusätzliche Leistungen möglich. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 07.11.2006 zum Aktenzeichen B 7b AS 14/06 R ausgeführt, dass es einen erhöhten Bedarf wegen der Ausübung des Umgangsrechts mit den eignen Kindern geben kann. Es dürfe jedoch nicht einfach der Regelsatz erhöht werden. Weiterlesen

Leistungen Eingliederung nach SGB II

Leistungen zur Eingliederung in das Erwerbsleben sind grundsätzlich durch das Jobcenter zu erbringen. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 23. November 2006 zum Aktenzeichen B 11 b AS 3/05 R ausdrücklich klargestellt, dass über die in der Vorschrift des § 16 Abs. 1 SGB II genannten Leistungen auch darüber hinaus gehende weitere Leistungen nach § 16 Absatz 2 SGB II erbracht werden können, die für die Eingliederung des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Weiterlesen

Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Erhöht eine gesetzliche Krankenversicherung die Beiträge steht den Versicherten ein Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 SGB V zu. Hiernach kann das Mitglied im Falle einer Beitragserhöhung bis zum Ablauf des auf das Inkrafttreten des der Beitragserhöhung folgenden Monats kündigen. Nach dieser Frist verfällt das Sonderkündigungsrecht. Erfolgt keine Beitragserhöhung ist das Mitglied 18 Monate an seine gewählte Krankenkasse gebunden. Weiterlesen

Anhebung Rentenalter

Die Anhebung des Rentenalters für die Regelaltersrente von 65 auf 67 Jahre hat nicht nur für die zukünftigen Altersrentner eine Verkürzung der Rentenzahlung um zwei Jahre zur Folge, sondern wirkt sich zugleich rentenmindernd auf andere Rentenarten aus. Weiterlesen

Zuflussprinzip beim SGB II

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 20.12.2006 zum Aktenzeichen L 9 B 327/06 AS zur Absetzung der KITA-Gebühren vom Einkommen bei Alleinerziehenden ausgeführt: „Die hiergegen erhobene Klage hat hinreichende Erfolgsaussichten im Sinne von §§ 73a SGG, 114 ZPO. Weiterlesen